Vorgehen zur anteiligen Kostenerstattung

  1. Ihr Arzt stellt Ihnen für eine Ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/ Verordnung zur Ernährungsberatung aus (Kopie bitte zum Erstgespräch mitbringen).

  2. Sie erkundigen sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer anteiligen Kostenübernahme.

  3. Liegt eine Zusage der Krankenkasse vor, kann der erste Beratungstermin stattfinden.

  4. Sie erhalten von mir nach Abschluss der Therapie eine Rechnung.
    Um die zugesagte Erstattung nach Beratungsende erhalten, legen Sie der Krankenkasse bitte meine Rechnung und die Zuweisung des Arztes/ ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor.