- Ihr Arzt stellt Ihnen für eine Ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/ Verordnung zur Ernährungsberatung aus (Kopie bitte zum Erstgespräch mitbringen).
- Sie erkundigen sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer anteiligen Kostenübernahme.
- Liegt eine Zusage der Krankenkasse vor, kann der erste Beratungstermin stattfinden.
- Sie erhalten von mir nach Abschluss der Therapie eine Rechnung.
Um die zugesagte Erstattung nach Beratungsende erhalten, legen Sie der Krankenkasse bitte meine Rechnung und die Zuweisung des Arztes/ ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor.
Versicherte der AOK verwenden bitte den Vordruck der AOK. Dieser beinhaltet noch weitere Angaben.