Ernährungsberatung

Professionell und individuell

auch Online oder telffonisch möglich

Einzelberatung
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Aufgrund meiner Zertifizierung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe an den Beratungskosten. Sie können bei Ihrer Krankenkasse vorab die Kostenübernahme anfragen. Bei Bedarf erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.

 

Es wird zwischen unterschiedlichen Beratungen unterschieden

 

Ernährungsberatung nach § 43 SGB V - Ernährungstherapie (ergänzende Leistungen zur Rehabiliation)

Diese Beratungsleistung richtet sich an Personen mit ernährungsbedingten Erkrankungen und wird nur in Verbindung mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung durchgeführt. Diese stellt Ihnen Ihr Arzt aus (ist für ihn budgetneutral). Dann legen Sie diese vor Inanspruchnahme der Ernährungsberatung Ihrer Krankenkasse vor. Die meisten Krankenkassen beteiligen sich gegen Vorlage der bereits beglichenen Rechnung anteilig an den Kosten für bis zu 5 Beratungsterminen.

 

Ernährungsberatung nach § 20 SGB V – Prävention

Diese allgemeine Beratungsleistung richtet sich an gesunde Menschen. Erfragen Sie vor Beratungsbeginn eine anteilige Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Teilweise werden bís zu 3 Termine gefördert. Nach Abschluss der Beratung reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Was erwartet Sie in der Beratung?
In einem ersten Gespräch mache ich mir ein Bild über Ihre Ernährungssituation. Außderdem erhalten Sie einen Einblick in mein Konzept, den Umfang der Beratung und die Kosten.

Entscheiden Sie sich für eine Beratung bei mir, erfolgt eine ausführliche Ernährungsanamnese, auf deren Grundlage wir gemeinsam Ihre persönlichen Ziele festlegen.

Nach der Auswertung des von Ihnen geführten Ernährungstagebuchs erarbeiten wir zusammen Strategien und Lösungsmöglichkeiten zum Erreichen Ihres gesetzten Zieles und der dauerhaften Stabilisierung.

Je nach persönlichem Bedarf schließen sich weitere Folgeberatungen an. Haben Sie Ihr Ziel erreicht, erfolgt ein Abschlussgespräch.

 

Ich berate Sie bei folgenden Diagnosen:

  • Übergewicht/ Adipositas und Metabolisches Syndrom
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Fructosemalabsorption, Laktoseintoleranz, Zöliakie und Glutensensitivität)
  • Diabetes Mellitus Typ 2, Insulinresistenz
  • Lebererkrankungen (NAFLD)
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Hyperurikämie (Gicht)
  • Osteoporose
  • Rheuma, Arthrose
  • ...

 

Öffnungszeiten                                                                             

Montag - Freitag von 8.00 - 19.00 Uhr
(Termine nur nach Vereinbarung, Tel. 06192 9223177)           
            

Praxis für
Ernährungsberatung und -therapie
Am Kreishaus 18
65719 Hofheim

Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes (Praxis für Osteopathie - Corinna Sültemeyer) . Dort steht Ihnen auch ein Parkplatz und ein behindertengerechter Zugang zur Verfügung.
 

Kosten

Ich berechne je begonnener 1/4 Stunde (15 min.) 25,- €.

Der Umfang der Beratung richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Gerne erstelle ich auf Anfrage einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. Informationen zur anteiligen Kostenübernahme finden Sie hier.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit (Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V) und seit Januar 2017 auch im Rahmen der Prävention (§ 20 SGBV aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung) einen Teil der Beratungskosten. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an.

Ernährungstherapeutische Beratungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich gefördert. Unabhängig von der Diagnose werden oft pauschal fünf Termine bezuschusst. Je nach Indikation und Vorwissen kann auch eine kürzere Beratung ausreichen oder auch eine länger notwendig sein. Die tatsächlichen Beratungseinheiten werden sowohl in der Anzahl wie auch der Dauer individuell mit Ihnen abgestimmt.